Garten und Haustiere

Bedingungen für etwas äußern

Mögliche Bedingungen in der Gegenwart oder Zukunft
Wenn es (morgen) regnet, werden die Blumen blühen.
wenn
(MORGEN)REGEN/ BLUMESubst-blumen-BLÜH

Die Bedingung, der Wenn-Satzteil, wird (wegen der zeitlichen Abfolge) immer zuerst gebärdet. Statt Konjunktionen wird im Wenn-Satzteil die Fragemimik der Ja-Nein-Frage (Augen weit auf, Augenbrauen hoch und Kopf vor) und im Dann-Satzteil eine neutrale Mimik und Kopfhaltung (falls nicht anders gefordert) verwendet. Der Dann-Satzteil kann auch zu Beginn von einem kleinen Kopfnicken begleitet werden.

Unmögliche Bedingungen in der Gegenwart
Wenn es regnen würde, würden die Blumen blühen.
wenn
REGENKEINS /VORSTELLREGEN
BLUMESubst-blumen-BLÜH
Unmögliche Bedingungen in der Vergangenheit
Wenn es gestern geregnet hätte, dann würden die Blumen blühen.
wenn
GESTERNREGENKEINS /VORSTELLREGEN
BLUMESubst-blumen-BLÜH

Zur Betonung einer Bedingung darf zusätzlich WENN gebärdet werden.

Falls es nicht geregnet hätte, würden die Blumen nicht blühen.
wenn
REGENNICHT-WÄRE
sss
BLUMENSubst-blumen-BLÜHKEINS

Wenn-Dann-Sätze gebärdet man außerdem beim Übersetzen von:

  • Andernfalls-Sätzen
  • Sonst-Sätzen
  • beim Abschluss (eines Vertrages)
  • im Falle (eines gleichen Bildungsabschlusses)
  • mit Hilfe (des Übens)

Mögliche Bedingungen in der Vergangenheit
Wenn es gestern geregnet hat, werden die Blumen blühen.
wenn
GESTERNREGEN/ VIELLEICHT
BLUMESubst-blumen-BLÜH

Statt VIELLEICHT kann auch MÖGLICH gebärdet werden.

Taubblindheit

  • Kommunikationsmittel bei Taubblindheit z. B. :
    • Lorm-Alphabet (siehe auch Wortschatzvideo) und
    • Taktile Gebärdensprache: nonmanuelle Komponenten (z. B. Mimik) werden teilweise durch manuelle Komponenten ersetzt, Empfänger folgt mit seinen Händen den Gebärden des Senders
    • bekannte Persönlichkeiten: Helen Keller, Peter Hepp
  • Ursache für Taubblindheit: z. B. Usher-Syndrom
  • für taubblind geborene Kinder ist der Spracherwerb besonders schwierig (haben keine Laut- oder Gebärdensprache, auf die sie zurückgreifen können)
2001: Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache im Sozialleistungsbereich als eigenständige Verständigungsform (Sozialgesetzbuch IX)
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